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Tätigkeitsbereiche

Verwaltung von Eigentums- und Wohnungseigentumsgemeinschaften
Durch unsere schlanke Organisationsstruktur versuchen wir immer auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Eigentümerstruktur einzugehen.
Jedenfalls können wir dadurch gewährleisten:
  • eine jederzeitige Erreichbarkeit für die Probleme und Wünsche der Wohnungseigentümer via Telefon oder Email – auch am Wochenende
  • immer gleiche Ansprechpartner
  • ein eigenes Treuhandkonto bzw. Rücklagekonto
  • Hausversammlungen auch außerhalb der gesetzlich vorgesehenen zwei Jahres Frist, soweit von den Eigentümern gewünscht oder notwendig
  • strenge Kostenkontrolle der laufenden Betriebskosten vor allem im Zuge der Übernahme
  • jederzeitigen tagfertigen Ausdruck und Übermittlung der laufenden Abrechnungen inklusive der dazugehörigen Belege, sofern möglich und gewünscht, elektronisch
  • regelmäßige Begehung der Liegenschaft und Feststellung des Bauzustands
Darüber hinaus sind natürlich auch alle anderen Leistungen einer Hausverwaltung im Sinne der §§ 18 ff WEG 2002 und des §§1002 ABGB durch unsere Tätigkeit abgedeckt.
Verwaltung von Zinshäusern
Gerne übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres Zinshauses. Die besonderen Bedürfnisse einer solchen Verwaltungstätigkeit ist durch unsere bereits jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich abgedeckt.
Neben der üblichen mieterseitigen Verwaltungstätigkeit in einem Zinshaus, wie die Vorschreibung, Abrechnung, Mahnung von Rückständen und regelmäßigen Wertsicherungen der Mieten, liegen uns natürlich speziell die Wünsche der Eigentümer am Herzen.
  • Wie kann der Ertrag der Liegenschaft gesteigert werden?
  • Welche steuerlichen Probleme ergeben sich aus verschiedenen Sanierungsmaßnahmen?
  • Wie und in welcher Form kann eine Wohnung saniert werden?
  • Welche Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich notwendig oder sinnvoll
  • Wie sollen Sanierungsmaßnahmen finanziert werden und ist das sinnvoll?
Auch in dieser Hinsicht stehen wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen, die sich jeder Zinshauseigentümer im Laufe der Jahre immer wieder einmal stellt, unterstützend zur Seite.
Verwaltung einzelner Mietwohnungen (Subverwaltungen)
Auch wenn Sie einzelne Wohnungen (Vorsorgewohnungen) besitzen und diese nicht selber betreuen wollen, können wir das gerne für Sie übernehmen.
Im Rahmen dieser Subverwaltung garantieren wir Ihnen, dass wir uns um alle notwendigen Agenden im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung kümmern:
  • fristgerechte Zahlung von Betriebskosten/Rücklage an die Wohnungseigentumsgemeinschaft /Hausverwaltung der Liegenschaft
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Vermietung von leerstehenden Wohnungen inkl. Bonitätsprüfung
  • Vertretung im Rahmen eines Schlichtungsstellenverfahren
  • Vorschreibung, Einhebung, Mahnung und Abrechnung der Miete
  • Regelmäßige Akontozahlungen an den Eigentümer
  • Erstellung der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung
  • Wenn gewünscht auch Überweisung an das Finanzamt
  • Erstellung der Beilagen zur Steuererklärung
Erstellung der Steuerunterlagen und wenn gewünscht auch steuerliche Vertretung gegenüber der Finanz im Rahmen der von uns verwalteten Objekte/Wohnungen
Auf Grund der Qualifikation als Steuerberaterin von Frau Mag. Richling können wir Ihnen alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zur Verfügung stellen.
Gerne übernehmen wir auch Ihre steuerliche Vertretung - vor allem in jenen Fällen, wo wir bereits für Sie als Immobilienverwalter tätig sind.
Die Erstellung von Umsatz- und Einkommensteuererklärungen (auch der entsprechenden Beiblätter im Rahmen von Mit­eigentümer­gemein­schaften), die Abgabe und Zahlung von Umsatz­steuer­vor­an­meldungen und den regelmäßigen Kontakt mit der Finanzbehörde ist für uns selbstverständlich.