Tätigkeitsbereiche
- Verwaltung von Eigentums- und Wohnungseigentumsgemeinschaften
- Durch unsere schlanke Organisationsstruktur versuchen wir immer auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Eigentümerstruktur einzugehen.
- Jedenfalls können wir dadurch gewährleisten:
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eine jederzeitige Erreichbarkeit für die Probleme und Wünsche der Wohnungseigentümer via Telefon oder Email – auch am Wochenende
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immer gleiche Ansprechpartner
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ein eigenes Treuhandkonto bzw. Rücklagekonto
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Hausversammlungen auch außerhalb der gesetzlich vorgesehenen zwei Jahres Frist, soweit von den Eigentümern gewünscht oder notwendig
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strenge Kostenkontrolle der laufenden Betriebskosten vor allem im Zuge der Übernahme
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jederzeitigen tagfertigen Ausdruck und Übermittlung der laufenden Abrechnungen inklusive der dazugehörigen Belege, sofern möglich und gewünscht, elektronisch
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regelmäßige Begehung der Liegenschaft und Feststellung des Bauzustands
- Darüber hinaus sind natürlich auch alle anderen Leistungen einer Hausverwaltung im Sinne der §§ 18 ff WEG 2002 und des §§1002 ABGB durch unsere Tätigkeit abgedeckt.
- Verwaltung von Zinshäusern
- Gerne übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres Zinshauses. Die besonderen Bedürfnisse einer solchen Verwaltungstätigkeit ist durch unsere bereits jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich abgedeckt.
- Neben der üblichen mieterseitigen Verwaltungstätigkeit in einem Zinshaus, wie die Vorschreibung, Abrechnung, Mahnung von Rückständen und regelmäßigen Wertsicherungen der Mieten, liegen uns natürlich speziell die Wünsche der Eigentümer am Herzen.
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Wie kann der Ertrag der Liegenschaft gesteigert werden?
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Welche steuerlichen Probleme ergeben sich aus verschiedenen Sanierungsmaßnahmen?
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Wie und in welcher Form kann eine Wohnung saniert werden?
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Welche Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich notwendig oder sinnvoll
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Wie sollen Sanierungsmaßnahmen finanziert werden und ist das sinnvoll?
- Auch in dieser Hinsicht stehen wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen, die sich jeder Zinshauseigentümer im Laufe der Jahre immer wieder einmal stellt, unterstützend zur Seite.
- Verwaltung einzelner Mietwohnungen (Subverwaltungen)
- Auch wenn Sie einzelne Wohnungen (Vorsorgewohnungen) besitzen und diese nicht selber betreuen wollen, können wir das gerne für Sie übernehmen.
- Im Rahmen dieser Subverwaltung garantieren wir Ihnen, dass wir uns um alle notwendigen Agenden im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung kümmern:
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fristgerechte Zahlung von Betriebskosten/Rücklage an die Wohnungseigentumsgemeinschaft /Hausverwaltung der Liegenschaft
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Erstellung von Mietverträgen
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Vermietung von leerstehenden Wohnungen inkl. Bonitätsprüfung
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Vertretung im Rahmen eines Schlichtungsstellenverfahren
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Vorschreibung, Einhebung, Mahnung und Abrechnung der Miete
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Regelmäßige Akontozahlungen an den Eigentümer
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Erstellung der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung
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Wenn gewünscht auch Überweisung an das Finanzamt
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Erstellung der Beilagen zur Steuererklärung
- Erstellung der Steuerunterlagen und wenn gewünscht auch steuerliche Vertretung gegenüber der Finanz im Rahmen der von uns verwalteten Objekte/Wohnungen
- Auf Grund der Qualifikation als Steuerberaterin von Frau Mag. Richling können wir Ihnen alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zur Verfügung stellen.
- Gerne übernehmen wir auch Ihre steuerliche Vertretung - vor allem in jenen Fällen, wo wir bereits für Sie als Immobilienverwalter tätig sind.
- Die Erstellung von Umsatz- und Einkommensteuererklärungen (auch der entsprechenden Beiblätter im Rahmen von Miteigentümergemeinschaften), die Abgabe und Zahlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und den regelmäßigen Kontakt mit der Finanzbehörde ist für uns selbstverständlich.